Allgemeine Gechäftsbedingungen

(Jan. 2021)
Die Firma teamwork one ist beauftragt, dem Auftraggeber Arbeitnehmer aus dem In- oder Ausland zu vermitteln. Die Vermittlung hat die Begründung von Arbeitsverhältnissen mit unselbständigen Arbeitern oder Angestellten bzw. von Dienstverhältnissen zwecks Beschäftigung dieser Personen zum Ziel. Gegenstand des Vertrages ist lediglich die Vermittlung; nicht jedoch der Abschluss von Verträgen im Namen des Auftraggebers.

Die auf das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem/der Vermittelten zur Anwendung gelangenden gesetzlichen, kollektivvertraglichen oder sonstigen Bestimmungen gelten nicht für die Firma teamwork one, insbesondere nicht die Regelungen arbeitsrechtlicher Natur. Eine Vermittlung in einen von Streik oder Aussperrung betroffenen Betrieb oder die Vermittlung von streikenden oder ausgesperrten Dienstnehmern erfolgt nicht.

Die Tätigkeit von teamwork one ist darauf ausgerichtet, den Auftraggeber mit Arbeitssuchenden zusammenzuführen. Die Begründung des Beschäftigungsverhältnisses erfolgt jedoch ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem/der Arbeitssuchenden.

Die Firma teamwork one wird durch Auftragserteilung mittels dem unterfertigten Originalformular tätig und verpflichtet sich die Personalkartei und die eingehenden Bewerbungen hinsichtlich der beim Auftraggeber zu besetzenden Stelle innerhalb eines Zeitraumes von drei Monaten zu überprüfen und diesem die erforderlichen Daten zu übermitteln, sofern dem die Bestimmungen des Datenschutzes nicht entgegenstehen.

Der Auftraggeber erstellt zur zweckmäßigen Vermittlungstätigkeit ein möglichst genaues Anforderungsprofil hinsichtlich des gewünschten Mitarbeiters, beschreibt den Arbeitsplatz und erteilt alle Informationen, die für eine zielführende Vermittlung erforderlich sind.

Unsere Vermittlungsgebühr beträgt:

Als Berechnungsgrundlage für die Vermittlungsgebühr wird der Bruttojahresgehalt herangezogen, dieser setzt sich zusammen aus dem vereinbarten Fixgehalt und fest vereinbarten Sonderleistungen. Sind zusätzlich variable Gehaltsanteile vereinbart, werden 50% dieser Anteile in die Berechnung aufgenommen.

Die Höhe der Vermittlungsgebühr hängt von der Dauer der Garantiezeit ab, der Auftraggeber kann zwischen einer Garantie von 3 bzw 6 Monaten wählen. Die konkrete Vermittlungsgebühr wird individuell mit den Kunden vereinbart.

Die Rechnungslegung erfolgt bei Arbeitsbeginn.

Wird die Rechnung nicht innerhalb der vorgegebenen Zahlungsfrist beglichen, behält sich die Firma teamwork one vor, die Garantiezeit zu kürzen oder gänzlich zu streichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebene Probezeit nicht als arbeitsrechtliche oder gesetzliche Probezeit zu verstehen ist. Wird ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten, nachdem er von teamwork one vorgeschlagen wurde, angestellt, ist die jeweilige Vermittlungsgebühr dann fällig.

Garantie:

Sollte ein von teamwork one vermittelter Arbeitnehmer innerhalb der vereinbarten Probezeit das Dienstverhältnis beenden, garantiert teamwork one, einen adäquaten Ersatzkandidaten zu senden, ohne dass zusätzliche Kosten entstehen; sollte kein geeigneter Ersatzkandidat gefunden werden, erhält der Kunde eine Gutschrift in voller Höhe der geleisteten Vermittlungsgebühr. Die Gutschrift unterliegt keiner zeitlichen Beschränkung und ist unbefristet gültig.

Die Vermittlungsgebühr ist auch dann fällig, sofern ein Arbeitnehmer nach Beendigung des Dienstverhältnisses in der Probezeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt wird. Die Weitergabe von Bewerbern an Dritte ist untersagt. Die Firma teamwork one behält sich das Recht vor, seinem Auftraggeber die Vermittlung in Rechnung zu stellen, sofern nachgewiesen werden kann, dass Unterlagen widerrechtlich an Dritte weitergegeben wurden.

Die Firma teamwork one trifft keinerlei Haftung für die fachliche oder physische Eignung des Vermittelten. Eine Haftung entfällt auch dann, wenn sich der Vermittelte Tests unterzogen hat und die daraus resultierenden Ergebnisse dem Auftraggeber mitgeteilt wurden. Ebenso sind Ersatzansprüche, die auf schädigende Handlungen des Vermittelten zurückzuführen sind, ausgeschlossen.

Der Auftraggeber hat die Firma teamwork one ausdrücklich und für diese nachweisbar auf eine mögliche Gesundheitsgefährdung für den Vermittelten aufmerksam zu machen.

Die Firma teamwork one trifft keinerlei Haftung für das Ausbleiben von Bewerbungen.

Allfällige Änderungen im Zusammenhang mit der Rechtsform bzw. dem Mitarbeiterbestand der Firma teamwork one haben auf die Gültigkeit dieses Vertrages keinerlei Einfluss.

Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt die Firma teamwork one ausdrücklich, sämtliche über sein Unternehmen bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten sowie alle erteilten Informationen EDV-unterstützt zu verarbeiten und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an Dritte, insbesondere Behörden und sonstige Institutionen, weiterzugeben.

Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) sowie wegen Irrtums.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm von der Firma teamwork one übermittelten Daten ausschließlich im Rahmen der Bemühungen zur Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu verwenden. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten beim Auftraggeber zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weiterübermittlung der von der Firma teamwork one bekannt gegebenen Daten ist untersagt.

Der Auftraggeber haftet der Firma teamwork one für Schäden, die infolge der Verletzung von gesetzlichen Bestimmungen (insbesondere arbeitsrechtlichen Bestimmungen) oder jene des gegenständlichen Vertrages entstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich bei sonstigem Schadenersatz, bei allfälligen Veränderungen, die in seiner Sphäre gelegen sind, den gegenständlichen Vertrag entsprechend zu überbinden

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen, die er gegenüber der Firma teamwork one hat, in compensando aufzurechnen.

Erfüllungsort dieses Vertrages ist der Standort des beauftragten Büros. Für allfällige Streitigkeiten aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis wird als Gerichtsstand der Gerichtssprengel des beauftragten Büros vereinbart. Es kommt ausschließlich das Recht zur Anwendung, dem das beauftragte Büro unterliegt.

Vertragsänderungen oder -ergänzungen bedürfen ausschließlich der Schriftform. Der Auftraggeber verzichtet auf die Berufung mündlicher Neben- oder Zusatzabreden. Die Firma teamwork one haftet nicht für Nachteile, die aus Erfassungsfehlern resultieren.

Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Vertragsbestandteile und der darin enthaltenen übrigen Bedingungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Wege gemeinsamer Verhandlungen eine Bestimmung zu finden, die dem Sinn und Zweck des abgeschlossenen Vertrages und der zu ersetzenden Bestimmung am ehesten entspricht.

Im Sinne des GBG wendet sich teamwork one gleichermaßen an Damen und Herren.